Alle Beiträge von AF

Badminton-Regionalranglistenturnier in Leipzig mit Spendenaktion Ukraine-Hilfe

Unsere Abteilung Badminton war am 7. Mai 2022 Ausrichter des offenen Regional-Ranglistenturniers in Leipzig. Insgesamt kämpften 35 Teilnehmer um den Sieg. Eingenommen wurden 326,00 € Startgelder, 50,00 € Spenden vor Ort und 20,00 € Spenden wurden überwiesen. Alle Einnahmen hat die Abteilung Badminton an die Ukraine-Hilfe: gemeinsame Spendenaktion der Stadt Leipzig und der Leipziger Gruppe gespendet.

Wer sich dem Anliegen der Abteilung Badminton der HSG DHfK noch anschließen will, ist herzlich eingeladen, ebenso einen Betrag auf das Konto der HSG DHfK Leipzig bei der Sparkasse Leipzig, IBAN: DE28 8605 5592 1153 5007 16 unter Angabe ‚Spende Badminton für die Ukraine‘ und der Anschrift zu überweisen. Eine Spendenbescheinigung wird dementsprechend ausgestellt.

Geflüchtete Menschen im sächsischen Sport: Maßnahmen und Erstinformationen

Der Landessportbund Sachsen hat dazu auf seiner Webseite ein umfangreiches Info-Paket veröffentlicht. Es umfasst unter anderem Informationen auch speziell zur Ukraine-Krise in Bezug auf Aufnahme von Geflüchteten im Sportverein:

  • Aufnahme der Personalien zur Aufnahme von Geflüchteten in Sportvereinen ausreichend (auch für den Versicherungsschutz über ARAG, der sowohl für die Teilnahme am normalen Sportbetrieb als auch für spezielle Sportangebote für Geflüchtete gilt)
  • Adressdaten müssen nicht hinterlegt werden
  • Visumfreie Einreise für Geflüchtete gilt 90 Tage (weitere Informationen sind hier zu finden)
  • Keine Melde- oder Residenzpflicht für Geflüchtete, aber Meldung bei zuständiger Ausländerbehörde durch Geflüchtete zur Erlangung eines Aufenthaltstitels notwendig (Auflistung von Ausländerbehörden)
  • Informationen zu Unterkünften, Verpflegung, rechtlichen Fragen und Spendenmöglichkeiten sind hier zu finden

Ebenso sind weitere Infos zu folgenden Punkten veröffentlicht:

Corona&Sport

Das sächsische Kabinett hat eine geänderte Fassung  der Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.21 beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt Montag, den 13.12.21 in Kraft und gilt bis zum 9. Januar 2022. Für uns als Sportverein gilt nach wie vor:

  • Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren möglich, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung, ein Spielbetrieb kann dabei ohne Zuschauer stattfinden.
  • Rehasport und medizinischer Sport bleiben möglich (Nachweis der medizinischen Verordnung muss beim Verein vorliegen).

Wir werden an dieser Stelle fortlaufend aktuelle Informationen zum Thema Corona und Sportverein bereitstellen.